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Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel. Artikel "Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" in der deutschen Wikipedia hat 9.7 Punkte für Qualität (Stand 1. November 2023).
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Der höchste Autoreninteresse-Rang aus dem Jahr 2001:
- Lokales (Deutsche): Nr. 4915 im März 2008
- Globales: Nr. 135855 im März 2008
Der höchste Beliebtheitsrang aus dem Jahr 2008:
- Lokales (Deutsche): Nr. 29830 im April 2018
- Globales: Nr. 392966 im April 2018
Es gibt 1 Sprachversion für diesen Artikel in der WikiRank-Datenbank (von den berücksichtigten 55 Wikipedia-Sprachausgaben).
Die Qualitäts- und Beliebtheitsbewertung basierte auf Wikipedia-Dumps vom 1. November 2023 (einschließlich Revisionsverlauf und Seitenaufrufe für frühere Jahre).