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Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel des Grundgesetzes. Artikel "Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" in der deutschen Wikipedia hat 35.2 Punkte für Qualität (Stand 1. August 2024).
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Der höchste Autoreninteresse-Rang aus dem Jahr 2001:
- Lokales (Deutsche): Nr. 3252 im September 2018
- Globales: Nr. 25900 im August 2004
Der höchste Beliebtheitsrang aus dem Jahr 2008:
- Lokales (Deutsche): Nr. 2199 im April 2020
- Globales: Nr. 84568 im April 2020
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Die Qualitäts- und Beliebtheitsbewertung basierte auf Wikipedia-Dumps vom 1. August 2024 (einschließlich Revisionsverlauf und Seitenaufrufe für frühere Jahre).