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Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Grundgesetzartikel. Artikel "Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" in der deutschen Wikipedia hat 75.8 Punkte für Qualität (Stand 1. August 2024).
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Der höchste Autoreninteresse-Rang aus dem Jahr 2001:
- Lokales (Deutsche): Nr. 2130 im Mai 2021
- Globales: Nr. 88010 im Juli 2004
Der höchste Beliebtheitsrang aus dem Jahr 2008:
- Lokales (Deutsche): Nr. 13642 im Mai 2019
- Globales: Nr. 229355 im Mai 2019
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